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Aktuelle Corona-Bestimmungen

Hier finden Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen welche beim Besuch im Salon eingehalten werden müssen.

Face Mask

Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass es nun wieder möglich ist alle Behandlungen, welche ich in meinem Leistungskatalog habe, anbieten zu können. Die Voraussetzung ist die 3G Regelung.   

Des weiteren sind weiterhin die AHA Regeln einzuhalten.

Das Tragen einer FFP-2 Maske ist zwingend notwendig.

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Weiter Informationen können über nachfolgenden Link der Handelskammer eingesehen werden:

https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/corona-regeln-was-fuer-friseure-und-kosmetiker-gilt-67,0,2267.html

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